Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 159/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2008,
Inkrafttretensdatum
01.12.2008
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 159/2008
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. Juli bzw. 26. September 2008 (eingelangt am 1. Oktober 2008) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2008 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. Juli bzw. 26. September 2008 (eingelangt am 1. Oktober 2008) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) -
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer Partei als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstehen oder ausgetauscht werden -
Sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
NOR30006754