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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.12.2008 — BGBl. III Nr. 159/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.12.2008 BGBl. III Nr. 159/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2008,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Inkrafttretensdatum

01.12.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 159/2008

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. Juli bzw. 26. September 2008 (eingelangt am 1. Oktober 2008) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2008 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) -

In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer Partei als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,

Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstehen oder ausgetauscht werden -

Sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014

Gesetzesnummer

20006068

Dokumentnummer

NOR30006754