Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 158/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 5
Die Einbeziehung von Projekten in dieses Abkommen soll durch Briefaustausch zwischen dem Ministerium für Finanzen der Republik Albanien und dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich vereinbart werden. Dies soll in fortlaufender Weise während eines Zeitraumes von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens, erfolgen. Projekte, welche sich vor Inkrafttreten dieses Abkommens in Verhandlung befinden, können einbezogen werden.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2008
Dokumentnummer
NOR40102391