Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 158/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 7
Der Ministerrat der Republik Albanien, vertreten durch das Ministerium für Finanzen, garantiert hiermit unwiderruflich und unbedingt die Erfüllung aller sich aus den österreichischen Hilfskrediten im Rahmen des gegenständlichen Abkommens ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Der Ministerrat der Republik Albanien, vertreten durch das Ministerium für Finanzen, verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliche Geltendmachung eines etwaigen Immunitätsrechtes in Bezug auf gerichtliche Verfahren oder Vollstreckung betreffend Zahlungen, welche unter diesem Abkommen garantiert werden.
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2008
Dokumentnummer
NOR40102393