Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Getreide-Interventionsverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 413/2008 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 154/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 413 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Übernahme
§ 10.Paragraph 10,
Mit Ausstellung des Feststellungsprotokolls bzw. bei Hartweizen und Weichweizen bei positivem Untersuchungsbericht geht das Getreide in das Eigentum des Ankäufers über. Der Verkäufer erhält von der AMA eine Mitteilung (Übernahmeerklärung), aus der unter anderem das Gewicht und der Übernahmezeitpunkt für die Partei zu ersehen sind. Das Feststellungsprotokoll ist Bestandteil der Übernahmeerklärung.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010
Dokumentnummer
NOR40102745