Norm RAbf-VV 2009× ▾ ‹›Gliederung Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung 2009 (RAbf-VV 2009) Fassungen (Gesetz) ab 19.02.2009 — BGBl. II Nr. 47/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 331/2020 12.02.201531.07.2020 § → § BGBl. II Nr. 22/2015 19.02.200911.02.2015 BGBl. II Nr. 47/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.02.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziele und Umsetzungshinweis§ 2Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Voraussetzungen für Verbringungen§ 5Zugelassene Sprachen§ 6Ausfuhrverbot2. TeilVerbringungen innerhalb der Gemeinschaft1. HauptstückVerbringungen aus Österreich in einen anderen Mitgliedstaat§ 7Einbringung des Genehmigungsantrags§ 8Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen§ 9Genehmigung von Verbringungen§ 10Übermittlung der Empfangsbestätigung2. HauptstückVerbringungen nach Österreich oder Durchfuhr durch Österreich§ 11Formelle Prüfung des Antrags§ 12Entscheidung über den Antrag§ 13Übermittlung der Empfangsbestätigung3. Hauptstück§ 14Nicht zu Ende geführte Verbringungen3. TeilVerbringungen aus einem Drittland oder in ein Drittland1. HauptstückVerbringungen aus Österreich in ein Drittland§ 15Einbringung des Genehmigungsantrags durch den Besitzer§ 16Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen§ 17Genehmigung von Verbringungen§ 18Meldung der durchgeführten Verbringung2. HauptstückVerbringungen aus einem Drittland durch Österreich in ein anderesDrittland1. AbschnittÖsterreich als erster Durchfuhrmitgliedstaat§ 19Einbringung des Genehmigungsantrags durch die verantwortliche Person§ 20Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen§ 21Genehmigung von Verbringungen§ 22Meldung der durchgeführten Verbringung2. AbschnittÖsterreich als weiterer Durchfuhrmitgliedstaat§ 23Formelle Prüfung des Antrags§ 24Entscheidung über den Antrag3. HauptstückVerbringungen aus einem Drittland nach Österreich§ 25Einbringung des Genehmigungsantrags durch den Empfänger§ 26Übermittlung des Antrags und weiterer Informationen§ 27Genehmigung von Verbringungen§ 28Übermittlung der Empfangsbestätigung4. Hauptstück§ 29Nicht zu Ende geführte Verbringungen4. TeilSchlussbestimmungen§ 30Sprachliche Gleichbehandlung§ 31Übergangsbestimmung§ 32AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente | (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)