Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
VAB - Flexibilisierungsverordnung 2009
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 205/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
3. Abschnitt
Controlling-Beirat
§ 11.Paragraph 11,
Beim Bundeskanzleramt wurde mit Verordnung des Bundeskanzlers BGBl II Nr 25/2009 ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2009 auch auf die Organisationseinheit ausgeweitet. Beim Bundeskanzleramt wurde mit Verordnung des Bundeskanzlers Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr 25 aus 2009, ein Controlling-Beirat eingerichtet. Dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2009 auch auf die Organisationseinheit ausgeweitet.
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2014
Dokumentnummer
NOR40107176