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Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009)

Fassungen (Gesetz)
ab 23.01.2013 — BGBl. II Nr. 33/2013
Gliederung Fassung vom 20.12.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
  1. § 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. AbschnittEinbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
  1. § 2Vorprüfung
  2. § 3Abnahmeprüfung
  3. § 4Regelmäßige Überprüfung
  4. § 5Außerordentliche Überprüfung
  5. § 6Betriebskontrolle
  6. § 7Prüfintervalle für Betriebskontrollen
  7. § 8Meldepflichten und zweckentsprechende Maßnahmen
  8. § 9Sperre von Anlagen
  9. § 10Aufhebung der Sperre von Anlagen
  10. § 11Befreiung von Personen
  11. § 12Betreuung von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
  12. § 13Hebeanlagenwärter
  13. § 14Betreuungsunternehmen
  14. § 15Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
2. AbschnittUmbau und Modernisierung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
  1. § 16
3. AbschnittSicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von nicht CE-gekennzeichneten Aufzügen und Hebeeinrichtungen für Personen
  1. § 17Ziele
  2. § 18Begriffsbestimmungen
  3. § 19Von der sicherheitstechnischen Prüfung erfasste Aufzüge
  4. § 20Prüfbereiche der sicherheitstechnischen Prüfung
  5. § 21Verfahren der sicherheitstechnischen Prüfung und zu ergreifende Maßnahmen
  6. § 22Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
  7. § 23Abhilfemaßnahmen
4. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 24Änderung von Anhängen
  2. § 25Übergangsbestimmung für Aufzugsprüfer
  3. § 26Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
  4. § 27Inkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Leitfaden über die Anforderungen bei der Akkreditierung von Inspektionsanstalten für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3