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Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009)

Fassungen (Gesetz)
ab 25.11.2016 — BGBl. II Nr. 350/2016
Gliederung Fassung vom 25.11.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
  1. § 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. AbschnittEinbau, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
  1. § 2Vorprüfung
  2. § 3Abnahmeprüfung
  3. § 4Regelmäßige Überprüfung
  4. § 5Außerordentliche Überprüfung
  5. § 6Betriebskontrolle
  6. § 7Prüfintervalle für Betriebskontrollen
  7. § 8Meldepflichten und zweckentsprechende Maßnahmen
  8. § 9Sperre von Anlagen
  9. § 10Aufhebung der Sperre von Anlagen
  10. § 11Befreiung von Personen
  11. § 12Betreuung von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
  12. § 14Überprüfung von Fernüberwachungssystemen
  13. § 15Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
2. AbschnittUmbau und Modernisierung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
  1. § 16
3. AbschnittSicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von nicht CE-gekennzeichneten Aufzügen und Hebeeinrichtungen für Personen
  1. § 17Ziele
  2. § 18Begriffsbestimmungen
  3. § 19Von der sicherheitstechnischen Prüfung erfasste Aufzüge
  4. § 20Prüfbereiche der sicherheitstechnischen Prüfung
  5. § 21Verfahren der sicherheitstechnischen Prüfung und zu ergreifende Maßnahmen
  6. § 22Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
  7. § 23Abhilfemaßnahmen
4. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 24Änderung von Anhängen
  2. § 25Übergangsbestimmung für Aufzugsprüfer
  3. § 26Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
  4. § 27Inkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Leitfaden über die Anforderungen bei der Akkreditierung von Inspektionsanstalten für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
  2. Anl. 2Verzeichnis der Internationalen Normen, der Europäischen Normen und der österreichischen Normen und technischen Spezifikationen für die Sicherheit von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
  3. Anl. 3