Rechtstracker.at

§ 6

Fassungen
ab 29.01.2025 — BGBl. II Nr. 10/2025
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 6 heute29.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 10/2025
§ 610.07.200928.01.2025 BGBl. II Nr. 218/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Hormonverordnung 2009

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

29.01.2025BGBl. II Nr. 10/2025

Außerkrafttretensdatum

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Sonderbestimmungen in der Wartezeit

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Die Vermarktung von Zuchttieren oder ausgedienten Zuchttieren, die während der Zuchtphase einer Behandlung gemäß Paragraphen 3, oder 4 unterzogen worden sind, ist vor Ablauf der Wartezeit verboten. Weiters ist das In-Verkehr-bringen von Fleisch und tierischen Erzeugnissen dieser Tiere nur dann gestattet, wenn die vorgeschriebene Wartezeit nachweislich eingehalten worden ist.
  2. Absatz 2,Equiden, die einer Behandlung mit zugelassenen Veterinärarzneispezialitäten Anmerkung eins, ), die Allyltrenbolon und Beta-Agonisten enthalten, unter den in Paragraphen 3 und 4 in Zusammenhang mit Anhang römisch drei oder römisch vier angegebenen Bedingungen unterzogen worden sind, können auch vor Ablauf der Wartezeit in Verkehr, ausgenommen zur Schlachtung, gebracht werden. Hiebei sind Art und Zeitpunkt der Behandlung sowie die Arzneimittelspezialität jedenfalls in den Equidenpass einzutragen.

(____________________

Anmerkung eins, : Artikel 9, Ziffer 3, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025, lautet: „In den Paragraphen 3, 4 und 6 Absatz eins, wird das Wort „Arzneispezialitäten“ durch das Wort „Veterinärarzneispezialitäten“ ersetzt.“. Offensichtlich gemeint ist die Ersetzung in den Paragraphen 3, 4 und Paragraph 6, Absatz 2,)

Im RIS seit

30.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2025

Gesetzesnummer

20006391

Dokumentnummer

NOR40268018