Norm Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten× ▾ ‹›Gliederung Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten Fassungen (Gesetz) ab 29.01.2025 — BGBl. II Nr. 10/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute29.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 10/2025 18.07.200928.01.2025 BGBl. II Nr. 229/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Skala Kurzfristig Langfristig zuletzt geändert:über 10 Jahre5–10 Jahre2–5 Jahre1–2 Jahreunter 1 Jahr § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8 Anl. 1