Kurztitel
Grundausbildungsverordnung-BKA
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 248/2009 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 275/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2017,
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Anlage 4: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß § 5 Abs. 5 für den Bereich des BundesdenkmalamtesAnlage 4: Inhalte, Ziele und Mindeststunden der theoretischen Ausbildung gemäß Paragraph 5, Absatz 5, für den Bereich des Bundesdenkmalamtes
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1römisch eins. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1 und v1
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer | Mindeststunden |
Der Ressortbereich BundeskanzleramtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes
| 8 |
EDV-Anwendungen, Support, interne Richtlinien und BDA-spezifische GesetzeZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalschutzspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen
| 16 |
Gender MainstreamingZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes
| 4 |
Denkmalpflege und österreichische Kunst- und KulturgeschichteZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Grundkenntnisse der Denkmalpflege Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte
| 50 |
Public ManagementZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.)
| 16 |
| |
II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2römisch zwei. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A2 und v2
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer | Mindeststunden |
Der Ressortbereich BundeskanzleramtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes
| 8 |
EDV-Anwendungen, Support, interne Richtlinien und BDA-spezifische GesetzeZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen
| 16 |
Gender MainstreamingZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes
| 4 |
Denkmalpflege und österreichische Kunst- und KulturgeschichteZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Grundkenntnisse der Denkmalpflege Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte
| 40 |
Public ManagementZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse über das Grundkonzept von Public Management Grundkenntnisse über die zentralen Gestaltungselemente und Instrumente des Public Managements (Controlling, Qualitätsmanagement, Kosten- und Leistungsrechnung etc.)
| 16 |
| |
III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bis A5 bzw. v3 und v4römisch drei. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 bis A5 bzw. v3 und v4
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Verwaltungsorganisation und Verwaltungsökonomie entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 der Grundausbildungsverordnung.
3. Sonstige für den Ausbildungsbereich Bundesdenkmalamt spezifische Fächer | Mindeststunden |
Der Ressortbereich BundeskanzleramtZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der historischen und der aktuellen Stellung des Bundeskanzleramtes in der österreichischen Verwaltung Kenntnisse der Aufgabenstellungen und Organisationsstruktur der Zentralleitung sowie Basiswissen über die nachgeordneten Dienstbehörden und Dienststellen des Bundeskanzleramtes
| 8 |
EDV-Anwendungen, Support, interne Richtlinien und BDA-spezifische GesetzeZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der allgemeinen und BDA-spezifischen EDV-Anwendungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Büroordnung Kenntnisse der innerorganisatorischen Abläufe und der internen Arbeitsorganisation des Bundesdenkmalamtes Grundkenntnisse des Denkmalschutzgesetzes, der denkmalspezifischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen
| 16 |
Gender MainstreamingZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Wissen über die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, insbesondere auch des Bundeshaushalts, der Kulturpolitik und der Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung Kenntnisse zum Frauenförderungsplan des Bundeskanzleramtes
| 4 |
European Computer Driving Licence (ECDL) oder eine gleichwertige den dienstlichen Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechende AusbildungZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse der Grundlagen der Informationstechnologie Kenntnisse der Computerbenutzung und des Dateimanagements, der Textverarbeitung in Word, der Tabellenkalkulation in Excel, der grundlegenden Bearbeitung in Access, dem Erstellen von Präsentationsfolien in Powerpoint, der Information und Kommunikation im Web bzw. mittels E-mailing und der IT-Sicherheit
| 16-60 |
Denkmalpflege und österreichische Kunst- und KulturgeschichteZiel auf der Basis der Mindeststundenanzahl Grundkenntnisse der Denkmalpflege Grundkenntnisse der österreichischen Geschichte, insbesondere der Kunst- und Kulturgeschichte
| 30 |
Kundenorientierung in der VerwaltungZiel auf Basis der Mindeststundenanzahl Kenntnisse über kunden- und serviceorientierte Gesprächsführung und deren Anwendungen im beruflichen Alltag
| 8 |
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IV. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen h1, h2 und h3römisch vier. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen h1, h2 und h3
Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Sonstige für den Ausbildungsbereich spezifische Fächer entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 Punkt V. der Grundausbildungsverordnung.Die Teilbereiche 1. Recht und 2. Sonstige für den Ausbildungsbereich spezifische Fächer entsprechen in Bezug auf Inhalte, Ziele und Mindeststunden der Anlage 1 Punkt römisch fünf. der Grundausbildungsverordnung.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 123/2014
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Kunstgeschichte, Kostenrechnung