Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 251/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 213/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 213 aus 2017,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 21 Abs. 5zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 21, Absatz 5
Text
2. Abschnitt
Maßnahmen im Bereich der Wohnbauförderungen der Länder
Artikel 3
Mindestanforderungen für Zwecke der Förderung im Wohnungsneubau
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, im geförderten Wohnungsneubau Anreize zu setzen mit dem Ziel den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu senken und die in der OIB Richtlinie 6 enthaltenen energiebezogenen Mindestanforderungen (HWBRef,RK bzw. fGEE) zu unterschreiten.
(2)Absatz 2,Hinsichtlich der erstmaligen Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen im Zuge des Wohnungsneubaus stellt der Einsatz hocheffizienter alternativer Systeme im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Z 6 eine Förderungsvoraussetzung dar.Hinsichtlich der erstmaligen Errichtung von Heizungs- und Warmwasserbereitstellungssystemen im Zuge des Wohnungsneubaus stellt der Einsatz hocheffizienter alternativer Systeme im Sinne des Artikel 2, Absatz eins, Ziffer 6, eine Förderungsvoraussetzung dar.
(3)Absatz 3,Abweichend von Abs. 2 kann in Ausnahmefällen nach erfolgter Alternativenprüfung auch ein Erdgas-Brennwert-System in Kombination mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik) oder gleichwertigen Maßnahmen vor Ort vorgesehen werden. Der Anteil der Erträge aus erneuerbaren Energieträgern soll dabei optimiert werden.Abweichend von Absatz 2, kann in Ausnahmefällen nach erfolgter Alternativenprüfung auch ein Erdgas-Brennwert-System in Kombination mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik) oder gleichwertigen Maßnahmen vor Ort vorgesehen werden. Der Anteil der Erträge aus erneuerbaren Energieträgern soll dabei optimiert werden.
Schlagworte
Heizungssystem
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2025
Dokumentnummer
NOR40196204