Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 94/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 15
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014
Dokumentnummer
NOR40110683