Kurztitel
Aquakultur-Seuchenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 315/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 315 aus 2009,
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Anhang 2
Gesundheitsstatus
Kategorie I:
Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das gemäß § 10 Abs. 2 für seuchenfrei erklärt wurde und in Anhang 6 Pkt. 2 aufgeführt ist.Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das gemäß Paragraph 10, Absatz 2, für seuchenfrei erklärt wurde und in Anhang 6 Pkt. 2 aufgeführt ist.
Kategorie II:
Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das in ein Überwachungsprogramm gemäß § 10 Abs. 1 fällt und in Anhang 6 Pkt. 1 aufgeführt ist.Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das in ein Überwachungsprogramm gemäß Paragraph 10, Absatz eins, fällt und in Anhang 6 Pkt. 1 aufgeführt ist.
Kategorie III:
Im Betrieb ist keine Infektion bekannt, er fällt aber nicht in Kategore I oder II.Im Betrieb ist keine Infektion bekannt, er fällt aber nicht in Kategore römisch eins oder römisch zwei.
Kategorie IV:
Im Betrieb ist eine Infektion bekannt, er fällt aber unter ein genehmigtes Tilgungsprogramm gemäß § 10 Abs. 1.Im Betrieb ist eine Infektion bekannt, er fällt aber unter ein genehmigtes Tilgungsprogramm gemäß Paragraph 10, Absatz eins,
Kategorie V:
Im Betrieb ist eine Infektion bekannt. Er fällt unter die im 4. Hauptstück vorgesehenen Vorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten
Beim Inverkehrbringen zu berücksichtigender Gesundheitsstatus
Kategorie | Gesundheits-status | darf Tiere einbringen aus * | Tiergesund-heitsbe-scheinigung bei Einbringen in den Betrieb | Tiergesund-heitsbe-scheinigung bei Aus-bringen aus dem Betrieb | darf Tiere versenden nach * |
Irömisch eins | seuchenfrei | Kategorie IKategorie römisch eins | ja | nein – bei Ver-bringung nach III und Vnein – bei Ver-bringung nach römisch drei und römisch fünf ja- bei Ver-bringung nach I, II und IVja- bei Ver-bringung nach römisch eins, römisch zwei und römisch vier | allen Kategorien |
IIrömisch zwei | Überwachungs-programm | Kategorie IKategorie römisch eins | ja | nein | Kategorie III und VKategorie römisch drei und römisch fünf |
IIIrömisch drei | unbestimmt | Kategorie I, II und IIIKategorie römisch eins, römisch zwei und römisch drei | nein | nein | Kategorie III und VKategorie römisch drei und römisch fünf |
IVrömisch vier | Tilgungs-programm | Kategorie IKategorie römisch eins | ja | ja | Kategorie VKategorie römisch fünf |
Vrömisch fünf | infiziert | allen Kategorien | nein | ja | Kategorie VKategorie römisch fünf |
* sofern nicht Sperrmaßnahmen auf Grund des 4. Hauptstückes dieser Verordnung entgegenstehen
Schlagworte
Schutzzone, Sperrmaßnahme, Schlussbestimmung, Kontroll-