Norm Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen× ▾ ‹›Gliederung Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen Fassungen (Gesetz) ab 02.10.2009 — BGBl. II Nr. 318/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.10.2009 BGBl. II Nr. 318/2009 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 02.10.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2