Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Salzburg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 419/2009 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 376/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 419 aus 2009, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 376 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Tief- und Palettengaragen
§ 6.Paragraph 6,
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz)fläche monatlich ein Entgelt in der vom Landeshauptmann gemäß § 1 lit. b jeweils gültigen Entgeltverordnung festgesetzten Höhe. Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz)fläche monatlich ein Entgelt in der vom Landeshauptmann gemäß Paragraph eins, Litera b, jeweils gültigen Entgeltverordnung festgesetzten Höhe.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012
Dokumentnummer
NOR40112308