Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 138/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2009,
Inkrafttretensdatum
01.12.2009
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
StF: BGBl. III Nr. 138/2009
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 des Abkommens wurden am 3. November bzw. 25. November 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 5, des Abkommens wurden am 3. November bzw. 25. November 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik (im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
unter Berufung auf die Zusammenarbeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen ihrer Staaten, begründet auf gegenseitigem Vertrauen,
in Anerkennung, dass die Vereinfachung der Verfahren der Visa-Erteilung im gemeinsamen Interesse beider Staaten liegt,
gestützt auf die erreichten Ergebnisse und Vorschläge betreffend die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Visa-Erteilung,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014
Dokumentnummer
NOR40114638