Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erklärung der Kollektivverträge für das grafische Gewerbe für Arbeiter/innen und für Angestellte zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 36/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 120/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 36/2010materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2010,
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 120/2010materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2010,
Text
Inhalt der Satzung
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Folgende zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, abgeschlossenen und beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 446/2009 und KV 447/2009 hinterlegten und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 18. Dezember 2009 kundgemachten Kollektivverträge werden zur Satzung erklärt:Folgende zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, abgeschlossenen und beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 446 aus 2009, und KV 447 aus 2009, hinterlegten und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 18. Dezember 2009 kundgemachten Kollektivverträge werden zur Satzung erklärt:
Vereinbarung - Zusatzvereinbarung zu den grafischen Kollektivverträgen (Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen; Kollektivvertrag für technische Angestellte und Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte), KV 446/2009;Vereinbarung - Zusatzvereinbarung zu den grafischen Kollektivverträgen (Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen; Kollektivvertrag für technische Angestellte und Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte), KV 446 aus 2009,;
Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs, KV 447/2009.Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe Österreichs, KV 447 aus 2009,.
(2)Absatz 2,Von der Satzungserklärung werden im Kollektivvertrag KV 446/2009 die in Punkt X kursiv gedruckte Anmerkung sowie Punkt XVI ausgenommen.Von der Satzungserklärung werden im Kollektivvertrag KV 446 aus 2009, die in Punkt römisch zehn kursiv gedruckte Anmerkung sowie Punkt römisch sechzehn ausgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2010
Dokumentnummer
NOR40115044