Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 18/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2010,
Typ
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 10
Inkrafttreten und Beendigung
Dieses Abkommen tritt 30 (dreißig) Tage nach Einlangen der letzten Notifikation in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass alle erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens, die in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der Vertragsparteien vorgesehen sind, erfüllt wurden.
Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartie auf diplomatischem Wege, 30 (dreißig) Tage vor dem beabsichtigten Termin der Kündigung, kündigen.
Geschehen in Dubai, am 30. April 2009, in zwei Urschriften in deutscher und arabischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2014
Dokumentnummer
NOR40116305