Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 7/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel 1: Geschäftsweg für die Unterstützung von Behörden mit der Zuständigkeit, |
Fälle zur strafrechtlichen Verfolgung zu bringen |
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des EU-US Rechtshilfeabkommens wird folgender Satz als letzter Satz des Artikels 2 Absatz 2 des Rechtshilfevertrages 1995 angewandt:
„Rechtshilfeersuchen, die für solche Behörden gestellt werden, sind durch die Zentralen Behörden zu übermitteln oder über jene anderen Behörden, auf die sich die Zentralen Behörden verständigen."
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR40116787