Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung einer Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und Ermächtigung an Rektorate
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 133/2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Inkrafttreten
§ 3.Paragraph 3,
Diese Verordnung ist für die Zulassung zu den in § 1 genannten Studien an den jeweiligen Universitäten ab dem Beginn der Zulassungsfrist für das Studienjahr 2010/2011 anzuwenden. Diese Verordnung ist für die Zulassung zu den in Paragraph eins, genannten Studien an den jeweiligen Universitäten ab dem Beginn der Zulassungsfrist für das Studienjahr 2010 aus 2011, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015
Dokumentnummer
NOR40117591