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Art. 14

Fassungen
ab 01.01.2006 — BGBl. III Nr. 53/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 14 heute01.01.2006 BGBl. III Nr. 53/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2008,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

01.01.2006BGBl. III Nr. 53/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Text

Artikel 14

Elektronische Post, EMS, integrierte Logistik und neue Dienste

Ziffer eins Die Postverwaltungen können miteinander vereinbaren, die nachstehenden in den Ausführungsbestimmungen beschriebenen Dienste wahrzunehmen:

  1. eins Punkt eins
    elektronische Post, ein Dienst zur elektronischen Übermittlung von Nachrichten;
  2. eins Punkt 2
    EMS, ein Eildienst der Post für Schriftstücke und Waren, der nach Möglichkeit der rascheste Postdienst über nicht virtuelle Medien ist; den Postverwaltungen steht es frei, diesen Dienst auf der Grundlage entweder Basis des multilateralen EMS-Standardabkommens oder bilateraler Abkommen wahrzunehmen;
  3. eins Punkt 3
    integrierter Logistikdienst; dieser entspricht voll und ganz dem Kundenbedarf in Sachen Logistik und umfasst die Etappen vor und nach der nicht virtuellen Übermittlung von Waren und Schriftstücken;
  4. eins Punkt 4
    elektronischer Poststempel: Nachweis eines tatsächlichen elektronischen Vorgangs in bestimmter Form zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Mitwirkung eines oder mehrerer Beteiligter.

Ziffer eins Die Postverwaltungen können einvernehmlich neue Dienste einführen, die in den Vertragswerken des Vereins nicht ausdrücklich genannt sind. Die auf einen solchen neuen Dienst anzuwendenden Entgelte werden von den einzelnen beteiligten Verwaltungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebskosten festgesetzt.

Im RIS seit

15.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2020

Gesetzesnummer

20006773

Dokumentnummer

NOR40117648