Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 53/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Text
Artikel 9
Sicherheit im Postwesen
1.Ziffer eins Zur Wahrung bzw. Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Postdienste sorgen die Mitgliedsländer im Interesse aller Beteiligten für die Erarbeitung und praktische Umsetzung einer Sicherheitsstrategie auf allen Ebenen des Postbetriebes. Zu einer solchen Strategie gehört auch der Informationsaustausch über Belange der Sicherheit und des gefahrlosen Transports und Durchgangs des Kartenschlüsse im Verkehr zwischen den Mitgliedsländern.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2020
Dokumentnummer
NOR40117643