Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 153/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 153 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Abkürzung
PLH-Verordnung 2010
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Antrag auf Vertragsabschluss oder Angebot für die Beihilfe
§ 10.Paragraph 10,
Der Antrag auf Abschluss eines Lagervertrages oder das Angebot für die Beihilfe für die private Lagerhaltung ist bei der AMA mittels eines von der AMA aufgelegten Musters einzubringen.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010
Dokumentnummer
NOR40118143