Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 153/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 153 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Abkürzung
PLH-Verordnung 2010
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Gewährung der Beihilfe
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind bei der AMA nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen. Die AMA hat den Tag des Antragseingangs zu registrieren.
(2)Absatz 2,Auf Antrag kann die AMA eine Vorschusszahlung in Höhe der beantragten Menge gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach Art. 31 der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschusszahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.Auf Antrag kann die AMA eine Vorschusszahlung in Höhe der beantragten Menge gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür nach Artikel 31, der Verordnung (EG) Nr. 826 aus 2008, erfüllt sind. Diese Anträge auf Vorschusszahlung sind nach einem von der AMA aufgelegten Muster zu stellen.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2010
Dokumentnummer
NOR40118146