Rechtstracker.at

§ 4 WBV 2010

Fassungen
28.08.2013 bis 31.12.2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 428.08.201331.12.2015 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/2016
§ 408.07.201027.08.2013 BGBl. II Nr. 216/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wissensbilanz-Verordnung 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

28.08.2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/2016

Abkürzung

WBV 2010

Index

72/01 Hochschulorganisation

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15,

Text

Inhalt der Wissensbilanz

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Im Abschnitt „I.1 Wissensbilanz – Narrativer Teil“ sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.
    1. Litera a
      Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
    2. Litera b
      Organisation
    3. Litera c
      Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow – Up Maßnahmen.

  1. Litera d
    Personalentwicklung und Nachwuchsförderung

insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern nach der Elternkarenz.

  1. Litera e
    Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und –netzwerke; Großforschungsinfrastruktur; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).

  1. Litera f
    Studien und Weiterbildung
insbesondere institutionelle Umsetzung der Maßnahmen und Ziele des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) unter besonderer Berücksichtigung der Berufsvorbildung im Hinblick auf die künftige Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen; Studieneingangs- und Orientierungsphase; Studien mit Zulassungsverfahren; Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher; Maßnahmen betreffend Studienberatung und Studienwahl; Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen; Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten; Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
  1. Litera g
    Gesellschaftliche Zielsetzungen
insbesondere Frauenförderung und Gleichstellung (Umsetzung des universitären Frauenförderungsplans, Entwicklung der Implementierung und Umsetzung von Gender Studies-Lehre sowie Entwicklung der genderrelevanten Forschung); Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit; Maßnahmen zur Förderung von Diversität in den Studierendengruppen (Herkunft, soziale und kulturelle Zugehörigkeit, individuelle Bildungswege, Behinderung); Maßnahmen für Absolventinnen und Absolventen; Wissenschaftskommunikation und Wissens- und Technologietransfer.
  1. Litera h
    Internationalität und Mobilität
insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchses; Teilnahme an Projekten im Rahmen von EU-Bildungsprogrammen.
  1. Litera i
    Kooperationen

insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; wesentliche (Forschungs- oder Bildungs-) Kooperationen als Beispiele.

  1. Litera j
    Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
  2. Litera k
    Bauten
  3. Litera l
    Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4, bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß Paragraph 6, Ziffer 12, UG)
insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).
  1. Litera m
    Preise und Auszeichnungen
  2. Litera n
    Resümee und Ausblick
  1. Absatz 2,Der Abschnitt „I.2 Wissensbilanz – Kennzahlen“ ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:

1. Intellektuelles Vermögen

  1. eins Punkt A
    Humankapital
  2. eins Punkt B
    Beziehungskapital
  3. eins Punkt C
    Strukturkapital

2. Kernprozesse

  1. 2 Punkt A
    Lehre und Weiterbildung
  2. 2 Punkt B
    Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

3. Output und Wirkungen der Kernprozesse

  1. 3 Punkt A
    Lehre und Weiterbildung
  2. 3 Punkt B
    Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste

4. Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4, bis 6 UG), bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist

  1. Absatz 3,Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. eins Punkt A, Punkt eins
      Personal
    2. eins Punkt A, Punkt 2
      Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
    3. eins Punkt A, Punkt 3
      Anzahl der Berufungen an die Universität
    4. eins Punkt A, Punkt 4
      Frauenquoten
    5. eins Punkt A, Punkt 5
      Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
  2. Absatz 4,Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. eins Punkt B, Punkt eins
      Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
    2. eins Punkt B, Punkt 2
      Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
  3. Absatz 5,Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. eins Punkt C, Punkt eins
      Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
    2. eins Punkt C, Punkt 2
      Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
    3. eins Punkt C, Punkt 3
      Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
  4. Absatz 6,Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 2 Punkt A, Punkt eins
      Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
    2. 2 Punkt A, Punkt 2
      Anzahl der eingerichteten Studien
    3. 2 Punkt A, Punkt 3
      Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
    4. 2 Punkt A, Punkt 4
      Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
    5. 2 Punkt A, Punkt 5
      Anzahl der Studierenden
    6. 2 Punkt A, Punkt 6
      Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
    7. 2 Punkt A, Punkt 7
      Anzahl der belegten ordentlichen Studien
    8. 2 Punkt A, Punkt 8
      Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
    9. 2 Punkt A, Punkt 9
      Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
    10. 2 Punkt A, Punkt 10
      Studienabschlussquote
  5. Absatz 7,Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 2 Punkt B, Punkt eins
      Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
    2. 2 Punkt B, Punkt 2
      Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
  6. Absatz 8,Dem Unterabschnitt „3.A Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 3 Punkt A, Punkt eins
      Anzahl der Studienabschlüsse
    2. 3 Punkt A, Punkt 2
      Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
    3. 3 Punkt A, Punkt 3
      Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
  7. Absatz 9,Dem Unterabschnitt „3.B Output und Wirkungen der Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
    1. 3 Punkt B, Punkt eins
      Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
    2. 3 Punkt B, Punkt 2
      Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
    3. 3 Punkt B, Punkt 3
      Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge
  8. Absatz 10,Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist (Absatz 2, Ziffer 4,) umfasst folgende Kennzahlen:
    1. 4 Punkt eins
      Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
    2. 4 Punkt 2
      Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
    3. 4 Punkt 3
      Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
    4. 4 Punkt 4
      Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
    5. 4 Punkt 5
      Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
  9. Absatz 11,Definition, Erhebungsebene, Schichtungsmerkmale, Merkmalsausprägungen sowie Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt der einzelnen Kennzahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
  10. Absatz 12,Die Darstellung der Kennzahlen hat den Vorgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einschließlich der Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur).
  11. Absatz 13,Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Wirkungsbereich, strategische Ziele und Profilbildung (Absatz eins, Litera a,) zu interpretieren.
  12. Absatz 14,Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen. In der Verlaufsdarstellung ist eine Reduktion von Kennzahlen auf Gesamtsummenzeilen zulässig.
  13. Absatz 15,Soweit die Erhebung der Kennzahl „3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“ im jeweiligen Berichtsjahr in allen Schichtungsmerkmalen den Wert Null ergibt, kann die Universität bei der Veröffentlichung der Wissensbilanz gemäß Paragraph 11, von der Darstellung der Kennzahl absehen. Eine Lieferung der Kennzahl und ihrer Interpretation gemäß Paragraph 6, hat jedenfalls zu erfolgen.

Schlagworte

Berufsrückkehrer, Berufsrückkehrerin, Studienabbrecher, Studienabbrecherin, Erhebungszeitpunkt, Studieneingangsphase, Wissenstransfer, Bachelorstudium, Masterstudium

Im RIS seit

04.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2016

Gesetzesnummer

20006834

Dokumentnummer

NOR40155558