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§ 5 WBV 2010

Fassungen
28.08.2013 bis 31.12.2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 528.08.201331.12.2015 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/2016
§ 508.07.201027.08.2013 BGBl. II Nr. 216/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wissensbilanz-Verordnung 2010

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

28.08.2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015aufgehoben durch BGBl. II Nr. 97/2016

Abkürzung

WBV 2010

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in Abschnitt römisch eins.1 (Wissensbilanz – Narrativer Teil)

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Universitäten sind berechtigt, die Wissensbilanz-Kennzahlen einschließlich ihrer Interpretation (Abschnitt römisch eins.2) wie folgt vollständig in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz (Abschnitt römisch eins.1) zu integrieren.
    1. Litera a
      Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
    2. Litera b
      Organisation
    3. Litera c
      Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
    4. Litera d
      Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
      1. eins Punkt A, Punkt eins
        Personal
      2. eins Punkt A, Punkt 2
        Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
      3. eins Punkt A, Punkt 3
        Anzahl der Berufungen an die Universität
    5. Litera e
      Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
      1. eins Punkt C, Punkt 2
        Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
      2. eins Punkt C, Punkt 3
        Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
      3. 2 Punkt B, Punkt eins
        Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
      4. 2 Punkt B, Punkt 2
        Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
      5. 3 Punkt B, Punkt eins
        Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
      6. 3 Punkt B, Punkt 2
        Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
      7. 3 Punkt B, Punkt 3
        Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge
    6. Litera f
      Studien und Weiterbildung
      1. 2 Punkt A, Punkt eins
        Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
      2. 2 Punkt A, Punkt 2
        Anzahl der eingerichteten Studien
      3. 2 Punkt A, Punkt 3
        Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
      4. 2 Punkt A, Punkt 4
        Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
      5. 2 Punkt A, Punkt 5
        Anzahl der Studierenden
      6. 2 Punkt A, Punkt 6
        Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien
      7. 2 Punkt A, Punkt 7
        Anzahl der belegten ordentlichen Studien
      8. 2 Punkt A, Punkt 10
        Studienabschlussquote
      9. 3 Punkt A, Punkt eins
        Anzahl der Studienabschlüsse
      10. 3 Punkt A, Punkt 2
        Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
    7. Litera g
      Gesellschaftliche Zielsetzungen
      1. eins Punkt A, Punkt 4
        Frauenquoten
      2. eins Punkt A, Punkt 5
        Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
    8. Litera h
      Internationalität und Mobilität
      1. eins Punkt B, Punkt eins
        Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
      2. eins Punkt B, Punkt 2
        Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
      3. 2 Punkt A, Punkt 8
        Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
      4. 2 Punkt A, Punkt 9
        Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
      5. 3 Punkt A, Punkt 3
        Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
    9. Litera i
      Kooperationen
      1. eins Punkt C, Punkt eins
        Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
    10. Litera j
      Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
    11. Litera k
      Bauten
    12. Litera l
      Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist)
      1. 4 Punkt eins
        Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
      2. 4 Punkt 2
        Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
      3. 4 Punkt 3
        Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
      4. 4 Punkt 4
        Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
      5. 4 Punkt 5
        Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
    13. Litera m
      Preise und Auszeichnungen
    14. Litera n
      Resümee und Ausblick
  2. Absatz 2,Erfolgt die Integration der Wissensbilanz-Kennzahlen in die einzelnen Bereiche des narrativen Teils der Wissensbilanz, so ist der Abschnitt römisch eins.2 der Wissensbilanz als ein nach Paragraph 4, Absatz 3 bis 10 gegliedertes Verzeichnis der Fundstellen der einzelnen Kennzahlen im Abschnitt römisch eins.1 zu gestalten.

    Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 253 aus 2013,)

Schlagworte

Bachelorstudium, Masterstudium

Im RIS seit

04.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2016

Gesetzesnummer

20006834

Dokumentnummer

NOR40155559