Kurztitel
Wissensbilanz-Verordnung 2010
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 216/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010,
Index
72/01 Hochschulorganisation
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15,
Text
Inhalt der Wissensbilanz
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Im Abschnitt „I.1 Wissensbilanz – Narrativer Teil“ sind die Bereiche a) bis n) narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen c) bis i) angeführten Themen abzudecken.
Wirkungsbereich, strategische Ziele, Profilbildung
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
insbesondere Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung; Akkreditierungen; interne und externe Evaluierungen; universitätsübergreifende Aktivitäten; Follow – Up Maßnahmen.
Personalentwicklung und Nachwuchsförderung
insbesondere Berufungsmanagement; Nachwuchsfördermaßnahmen; Umsetzung des Laufbahnmodells; Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Beschreibung des Kinderbetreuungsangebots und Nutzung durch Universitätsbedienstete, durch Studierende und andere Personen; personelle und räumliche Ausstattung der Einrichtungen; Kinderbetreuungsbeauftragte oder Kinderbetreuungsbeauftragter bzw. Anlaufstelle für Kinderbetreuungsfragen; Bedarfserhebungen zur Kinderbetreuung); Angebot zur Arbeitszeitflexibilität für Angehörige der Universität mit Betreuungspflichten; Maßnahmen zur spezifischen Karriereförderung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern nach der Elternkarenz.
Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
insbesondere Forschungsschwerpunkte, Forschungscluster und –netzwerke; wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen, wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen; Gestaltung der Doktoratsausbildung (auch hinsichtlich der sozialen Absicherung der Doktorandinnen und Doktoranden).
Studien und Weiterbildung
insbesondere Stand der Bologna-Umsetzung; Studieneingangs- und Orientierungsphase; Studien mit Zulassungsverfahren; Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studienabbrecherinnen und -abbrecher; Maßnahmen betreffend Studienberatung und Studienwahl; Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen; Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten; Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Gesellschaftliche Zielsetzungen
insbesondere Frauenförderung und Gleichstellung (Umsetzung des universitären Frauenförderungsplans, Entwicklung der Implementierung und Umsetzung von Gender Studies-Lehre sowie Entwicklung der genderrelevanten Forschung); Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit; Maßnahmen für Absolventinnen und Absolventen; Wissenschaftskommunikation und Wissens- und Technologietransfer.
Internationalität und Mobilität
insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchses; Teilnahme an Projekten im Rahmen von EU-Bildungsprogrammen.
insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; in der Regel 3 bis 5 Top-(Forschungs-)Kooperationen als Beispiele.
Bibliotheken und besondere Universitätseinrichtungen
Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG und Veterinärmedizinische Universität Wien)Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG und Veterinärmedizinische Universität Wien)
Preise und Auszeichnungen
(2)Absatz 2,Der Abschnitt „I.2 Wissensbilanz – Kennzahlen“ ist in folgende Unterabschnitte gegliedert:
1. Intellektuelles Vermögen
2. Kernprozesse
Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
3. Output und Wirkungen der Kernprozesse
Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
4. Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß § 6 Z 4 bis 6 UG)4. Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4, bis 6 UG)
(3)Absatz 3,Dem Unterabschnitt „1.A Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
1.A.1eins Punkt A, Punkt eins
1.A.2eins Punkt A, Punkt 2
Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
1.A.3eins Punkt A, Punkt 3
Anzahl der Berufungen an die Universität
1.A.4eins Punkt A, Punkt 4
1.A.5eins Punkt A, Punkt 5
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
(4)Absatz 4,Dem Unterabschnitt „1.B Intellektuelles Vermögen – Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
1.B.1eins Punkt B, Punkt eins
Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)
1.B.2eins Punkt B, Punkt 2
Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)
(5)Absatz 5,Dem Unterabschnitt „1.C Intellektuelles Vermögen – Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
1.C.1eins Punkt C, Punkt eins
Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unternehmen
1.C.2eins Punkt C, Punkt 2
Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro
(6)Absatz 6,Dem Unterabschnitt „2.A Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
2.A.12 Punkt A, Punkt eins
Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
Anzahl der eingerichteten Studien
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen
Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien
Anzahl der belegten ordentlichen Studien
Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
2.A.102 Punkt A, Punkt 10
Erfolgsquote ordentlicher Studierender
(7)Absatz 7,Dem Unterabschnitt „2.B Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
2.B.12 Punkt B, Punkt eins
Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten
Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität
(8)Absatz 8,Dem Unterabschnitt „3.A Output und Wirkungen der Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
3.A.13 Punkt A, Punkt eins
Anzahl der Studienabschlüsse
Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer
Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums
(9)Absatz 9,Dem Unterabschnitt „3.B Output und Wirkungen der Kernprozesse – Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
3.B.13 Punkt B, Punkt eins
Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals
Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
(10)Absatz 10,Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Abs. 2 Z 4) umfasst folgende Kennzahlen:Das Spezifische Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten (Absatz 2, Ziffer 4,) umfasst folgende Kennzahlen:
Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung von klinischen Prüfungen
Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt
Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste
Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
(11)Absatz 11,Definition, Erhebungsebene, Schichtungsmerkmale, Merkmalsausprägungen sowie Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt der einzelnen Kennzahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
(12)Absatz 12,Die Darstellung der Kennzahlen hat den Vorgaben des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einschließlich der Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen sowie für die reduzierte Darstellung der Schichtungsmerkmale und Merkmalsausprägungen gemäß Anlage 1 zu entsprechen (Berichtsstruktur).
(13)Absatz 13,Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Wirkungsbereich, strategische Ziele und Profilbildung (Abs. 1 lit. a) zu interpretieren.Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Wirkungsbereich, strategische Ziele und Profilbildung (Absatz eins, Litera a,) zu interpretieren.
(14)Absatz 14,Sofern verfügbar, ist ein zeitlicher Verlauf von mindestens drei Berichtsjahren darzustellen. In der Verlaufsdarstellung ist eine Reduktion von Kennzahlen auf Summenzeilen zulässig.
Schlagworte
Berufsrückkehrer, Berufsrückkehrerin, Studienabbrecher, Studienabbrecherin, Erhebungszeitpunkt, Studieneingangsphase, Wissenstransfer, Bachelorstudium, Masterstudium