Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Argentinien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 66/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2010,
Inkrafttretensdatum
01.08.2010
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 66/2010
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 25 des Abkommens wurde am 22. Dezember 2009 bzw. 8. Juni 2010 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 25 mit 1. August 2010 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel 25, des Abkommens wurde am 22. Dezember 2009 bzw. 8. Juni 2010 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, mit 1. August 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik, nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet;
Als Parteien des am 7. Dezember 1944 zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und
Vom Wunsche geleitet, eine Vereinbarung zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2013
Dokumentnummer
NOR40120238