Rechtstracker.at

§ 23 BHV 2013

Fassungen
ab 01.01.2013 — BGBl. II Nr. 266/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 23 heute01.01.2013 BGBl. II Nr. 266/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bundeshaushaltsverordnung 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 23

Inkrafttretensdatum

01.01.2013BGBl. II Nr. 266/2010

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BHV 2013

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

4. Abschnitt
Zahlstellen und Wirtschaftsstellen

Organisation und Aufgaben der Zahlstellen

(Paragraph 10, BHG 2013)

Paragraph 23,

  1. Absatz eins,Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 4, BHG 2013 werden im Folgenden nähere Bestimmungen zu den Zahlstellen erlassen.
  2. Absatz 2,Den Zahlstellen obliegt
    1. Ziffer eins
      die Abwicklung des Barzahlungsverkehrs und die Entgegennahme von Zahlungen durch Debitkarten, Kreditkarten oder diesen gleichgestellten Entrichtungsformen,
    2. Ziffer 2
      das Festhalten von Ein- und Auszahlungen in den Verrechnungsaufschreibungen nach Paragraph 71, Absatz 2 und die diesbezügliche Abrechnung mit der BHAG,
    3. Ziffer 3
      die gesicherte Verwahrung von Zahlungsmitteln und der an Zahlstellen übergebenen Wertsachen.
  3. Absatz 3,Im Rahmen der Regelung der Aufgaben der Zahlstelle hat die zuständige haushaltsführende Stelle insbesondere festzulegen
    1. Ziffer eins
      welche Auszahlungsarten vollzogen werden dürfen,
    2. Ziffer 2
      bis zu welcher Höhe Barzahlungen im Einzelfall oder monatlich besorgt werden dürfen,
    3. Ziffer 3
      zu welchem Stichtag mit der BHAG abzurechnen ist,
    4. Ziffer 4
      wer von den Bediensteten ausdrücklich namentlich benannt wird, um Barzahlungen zu besorgen.
  4. Absatz 4,Die Errichtung oder Auflassung einer Zahlstelle ist der BHAG unverzüglich mitzuteilen.
  5. Absatz 5,Sämtliche Unterlagen über den getätigten Barzahlungsverkehr sind in der Zahlstelle bis zu ihrer Abrechnung mit der BHAG aufzubewahren.

Schlagworte

Einzahlung

Im RIS seit

16.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2014

Gesetzesnummer

20006881

Dokumentnummer

NOR40121340