Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundeshaushaltsverordnung 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 266/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 54Paragraph 54
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen
(§ 91 Abs. 5 und 6 BHG 2013)(Paragraph 91, Absatz 5 und 6 BHG 2013)
§ 54.Paragraph 54,
(1)Absatz eins,Die unterjährige Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen hat automationsunterstützt durch die Applikation Personalverrechnung (§ 98 BHG 2013) zu erfolgen.Die unterjährige Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen hat automationsunterstützt durch die Applikation Personalverrechnung (Paragraph 98, BHG 2013) zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Es sind für die Dotierung und Auflösung monatlich vereinfacht berechnete Beträge zu verrechnen und sodann in den Abschlussrechnungen anzupassen. Die vereinfacht berechneten Beträge ergeben sich aus einem Zwölftel der veranschlagten Dotierung und Auflösung dieser Rückstellungen.
Zuletzt aktualisiert am
14.04.2014
Dokumentnummer
NOR40121371