Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal – Fakultativprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 84/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/21 Angestellte internationaler Organisationen
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Verhältnis zwischen dem Protokoll und dem Übereinkommen
Dieses Protokoll ergänzt das am 9. Dezember 1994 in New York beschlossene Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (im Folgenden als „Übereinkommen“ bezeichnet); zwischen den Vertragsparteien dieses Protokolls werden das Übereinkommen und das Protokoll als eine einzige Übereinkunft angesehen und ausgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2022
Dokumentnummer
NOR40121676