Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sicherheit der Seeschifffahrt – Protokoll von 2005
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 85/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 24Artikel 24
Text
Artikel 24
Sprachen
Dieses Protokoll ist in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu London am 14. Oktober 2005.
Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2019
Dokumentnummer
NOR40121765