Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 363/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2010,
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Langtitel
Verordnung der Wiener Börse AG über die Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission
StF: BGBl. II Nr. 363/2010
Präambel/Promulgationsklausel
Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß § 31 Abs. 3 Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.Die Wiener Börse AG als das die Wiener Börse leitende und verwaltende Börseunternehmen ist gemäß Paragraph 31, Absatz 3, Übernahmegesetz (ÜbG) ermächtigt, eine Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission zu erlassen.
Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat mit Beschluss vom 25. November 2010 nach Anhörung der Übernahmekommission nachstehende Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission erlassen:
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2014
Dokumentnummer
NOR40122810