Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 146/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 146 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 16
Auswirkungen des Übereinkommens
(1) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens stehen Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts und verbindlicher Völkerrechtsinstrumente nicht entgegen, die bereits in Kraft sind oder möglicherweise in Kraft treten werden und diesen betroffenen Personen zur Vermeidung der Staatenlosigkeit günstigere Regelungen einräumen oder einräumen würden.
(2) Dieses Übereinkommen hat keinen Einfluss auf die Anwendung
des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit, insbesondere dessen Kapitel VI betreffend Staatennachfolge und Staatsangehörigkeit;des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit, insbesondere dessen Kapitel römisch sechs betreffend Staatennachfolge und Staatsangehörigkeit;
anderer verbindlicher völkerrechtlicher Instrumente soweit diese Instrumente mit diesem Übereinkommen vereinbar
sind im Verhältnis zwischen den durch diese Instrumente gebundenen Vertragsstaaten.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025
Dokumentnummer
NOR40126049