Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile - 2. Zusatzprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 144/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2010,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Text
ABSCHNITT IVABSCHNITT römisch vier |
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ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN |
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ARTIKEL 9 |
(1) Die in Anhang VII dieses Protokolls aufgeführten Stellen der neuen Mitgliedstaaten werden in die betreffenden Abschnitte des Anhangs XI des Abkommens eingefügt.(1) Die in Anhang römisch sieben dieses Protokolls aufgeführten Stellen der neuen Mitgliedstaaten werden in die betreffenden Abschnitte des Anhangs römisch elf des Abkommens eingefügt.
(2) Die Liste der Veröffentlichungen der neuen Mitgliedstaaten in Anhang VIII dieses Protokolls wird in Anlage 2 zu Anhang XIII des Abkommens eingefügt.(2) Die Liste der Veröffentlichungen der neuen Mitgliedstaaten in Anhang römisch acht dieses Protokolls wird in Anlage 2 zu Anhang römisch dreizehn des Abkommens eingefügt.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2011
Dokumentnummer
NOR40127312