Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 22/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2011,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
ARTIKEL IIARTIKEL römisch zwei
Zweck und Tätigkeiten
1. Der Zweck der Akademie ist die Förderung von effektiver und effizienter Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung durch:
Bereitstellung von Anti-Korruptionsausbildung und professionellem Training;
Durchführung und Erleichterung von Forschungsarbeit bezüglich aller Aspekte von Korruption;
Bereitstellung anderer relevanter Formen von technischer Unterstützung im Kampf gegen Korruption;
Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung im Kampf gegen Korruption.
2. Die Tätigkeiten der Akademie unterliegen dem Prinzip der akademischen Freiheit, erfüllen die höchsten akademischen und professionellen Standards und behandeln das Phänomen Korruption in einer allumfassenden und inter-disziplinären Art, wobei kulturelle Vielfalt, die Gleichstellung der Geschlechter und neuste Entwicklungen im Bereich der Korruption auf globaler und regionaler Ebene gebührend berücksichtigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40127332