Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 28/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Text
Artikel 7
Folgen der Überweisung
(1)Absatz eins,Soweit wie möglich sind die überwiesenen Summen nicht mehr Gegenstand eines innerstaatlichen Verfahrens und frei von Lasten.
(2)Absatz 2,Die Vertragspartei, die die Geldsumme überweist, stellt keine Bedingungen im Hinblick auf deren Verwendung. Die Vertragspartei, die die Geldsumme erhält, kann diese für jeden rechtmäßigen Zweck nach ihrem Ermessen verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Dokumentnummer
NOR40127359