Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Mongolei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 31/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2011,
Inkrafttretensdatum
01.03.2011
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei
StF: BGBl. III Nr. 31/2011
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 9. Februar 2010 bzw. 24. Jänner 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 2011 in Kraft.Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 9. Februar 2010 bzw. 24. Jänner 2011 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. März 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2013
Dokumentnummer
NOR40127647