Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Mongolei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 31/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 19
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind und unter der Voraussetzung dass ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Mongolei, welches die Konformität der bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Mongolei mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht gewährleistet, bereits in Kraft ist.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien am 2. Oktober 2007 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2013
Dokumentnummer
NOR40127644