Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wahltage und die daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 89/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
72/14 Hochschülerschaft
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 64/2013).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2013,).
Text
Wahltage
§ 1.Paragraph eins,
Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2011 werden Dienstag, 24. Mai 2011, Mittwoch, 25. Mai 2011 und Donnerstag, 26. Mai 2011, festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR40127652