Rechtstracker.at

Art. 16

Fassungen
ab 01.06.2011 — BGBl. III Nr. 96/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 16 heute01.06.2011 BGBl. III Nr. 96/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2011,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

01.06.2011BGBl. III Nr. 96/2011

Außerkrafttretensdatum

Index

19/05 Menschenrechte

Text

Artikel 16 – Adressaten der Interventionsprogramme und -maßnahmen

(1) Jede Vertragspartei sieht im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht vor, dass Personen, die wegen einer der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten verfolgt werden, zu den in Artikel 15 Absatz eins, genannten Programmen oder Maßnahmen unter Bedingungen, welche die Rechte des Beschuldigten sowie die Erfordernisse eines fairen und unparteiischen Verfahrens nicht beeinträchtigen oder im Widerspruch mit ihnen stehen, und insbesondere unter gebührender Beachtung der im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung geltenden Vorschriften, Zugang haben.

(2) Jede Vertragspartei sieht im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht vor, dass Personen, die wegen der Begehung einer der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten verurteilt wurden, zu den in Artikel 15 Absatz eins, genannten Programmen oder Maßnahmen Zugang haben.

(3)         Jede Vertragspartei sieht im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht vor, dass Interventionsprogramme oder -maßnahmen ausgearbeitet oder angepasst werden, die den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder, die Sexualstraftaten begangen haben, einschließlich derer, die das Alter der strafrechtlichen Verantwortlichkeit noch nicht erreicht haben, gerecht werden, um ihre sexuellen Verhaltensprobleme zu behandeln.

Schlagworte

Interventionsmaßnahme

Im RIS seit

22.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025

Gesetzesnummer

20007323

Dokumentnummer

NOR40129232