Norm Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen× ▾ ‹›Gliederung Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen Fassungen (Gesetz) ab 26.07.2011 — BGBl. II Nr. 234/2011 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.07.2011 BGBl. II Nr. 234/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.07.2011 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1AnlagenAnl. 1ALLGEMEINE BESTIMMUNGENAnl. 2LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN VOLKSSCHULENAnl. 3Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Hauptschulen und der VolksschuloberstufeAnl. 4LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN POLYTECHNISCHEN SCHULENAnl. 5LEHRPLAN FÜR DEN ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN SONDERSCHULENAnl. 6Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und ErzieherbildungAnl. 7Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren SchulenAnl. 8Anhang für den Lehrplan für islamische Religion