Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 10/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Ruhegehälter und gleichartige Leistungen befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Ruhegehälter und Leistungen bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2012
Dokumentnummer
NOR40135601