Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 10/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragspartner einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Vertragspartner bindende Wirkung erlangt.
GESCHEHEN in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache die gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2012
Dokumentnummer
NOR40135602