Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 11/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2012,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 11
Abstimmungsverfahren des Rates
(1)Absatz eins,Jedes Mitglied ist berechtigt, die Anzahl der ihm zustehenden Stimmen abzugeben; ein Mitglied ist nicht berechtigt, seine Stimmen zu teilen. Es kann jedoch mit den Stimmen, zu deren Abgabe es nach Absatz 2 ermächtigt ist, anders stimmen.
(2)Absatz 2,Durch eine schriftliche Notifikation an den Vorsitzenden des Rates kann jedes Erzeugermitglied in eigener Verantwortung ein anderes Erzeugermitglied und jedes Verbrauchermitglied in eigener Verantwortung ein anderes Verbrauchermitglied ermächtigen, auf einer Sitzung des Rates seine Interessen zu vertreten und seine Stimmen abzugeben.
(3)Absatz 3,Enthält sich ein Mitglied der Stimme, so gilt diese als nicht abgegeben.
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2024
Dokumentnummer
NOR40135686