Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 34/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2012,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 20 Abs. 5.Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 20, Absatz 5,
Text
Artikel 6
Nicht-Diskriminierung und Handel
Die Parteien bestätigen ihren nicht-diskriminierenden Ansatz beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Bereich der zivilen satellitengestützten Navigations- und Zeitsignale, Erweiterungssysteme und Mehrwertdienste.
Die Parteien bestätigen, dass Maßnahmen in Bezug auf Güter und Dienstleistungen, die zivile satellitengestützten Navigations- und Zeitbestimmungssignale oder -dienste, Erweiterungssysteme und Mehrwertdienste betreffen, nicht als versteckte Einschränkung oder unnötiges Hindernis des internationalen Handels genutzt werden.
Die gemäß Artikel 13 eingesetzte Arbeitsgruppe für Handel und zivile Anwendungen erörtert unter anderem Nicht-Diskriminierung und andere handelsbezogene Fragen, die zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitbestimmungssignale oder -dienste, Erweiterungssysteme, Mehrwertdienste und weltweite Navigations- und Zeitbestimmungsgüter betreffen, eingeschlossen das Potenzial für zusätzliche Verpflichtungen in relevanten bilateralen oder multilateralen Foren.
Schlagworte
Zeitbestimmungsdienst, Navigationssignal
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2012
Dokumentnummer
NOR40136061