Rechtstracker.at

§ 7

Fassungen
ab 01.04.2012 — BGBl. II Nr. 56/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 7 heute01.04.2012 BGBl. II Nr. 56/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Nähere Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 56 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.04.2012BGBl. II Nr. 56/2012

Außerkrafttretensdatum

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Ausbildungsinhalte

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Für die Qualifikation als „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. als „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ müssen jedenfalls die wesentlichen Grundlagen in folgenden inhaltlichen Bereichen nachgewiesen werden:
    1. Ziffer eins
      tierschutzgerechte Erziehungsmethoden und tierschutzrelevante Fragen der Hundeausbildung, Kenntnis und Anwendung tierschutzgerechter Ausbildungsmethoden, Tierschutzrelevanz verschiedener Erziehungsmethoden und –hilfsmittel;
    2. Ziffer 2
      Lernverhalten von Hunden und Lernmethodik, lerntheoretische Grundlagen von klassischer Konditionierung und operanter Konditionierung sowie von kognitivem und sozialem Lernen bei Hunden;
    3. Ziffer 3
      Ausdrucksverhalten von Hunden, Kommunikationsverhalten von Hunden gegenüber Artgenossen sowie Menschen nach bestimmten Stimmungslagen (v.a. Angst, Stress, Beschwichtigung, Abwehr) und rassespezifische Unterschiede;
    4. Ziffer 4
      Wesen und Verhalten von Hunden, Sozialverhalten, artgemäßes Verhalten von Hunden in Normalsituationen versus Konfliktsituationen, Wesens- und Temperamenteinschätzung, Sozialordnung und Ressourcenkontrolle bei Hunden;
    5. Ziffer 5
      Angst- und Aggressionsverhalten Ursachen und Entstehung von Meideverhalten und Abwehrverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag und der Hundeausbildung;
    6. Ziffer 6
      Stress bei Hunden, Neurophysiologie des Stressgeschehens, Maßnahmen zur Stressvermeidung und Stressmanagement, Auswirkungen von Stress im Alltag und in der Hundeausbildung;
    7. Ziffer 7
      Rassekunde und rassespezifisches Verhalten: Entstehungsgeschichte der einzelnen Rassen und ihre Eignungen, individuelle und rassespezifische Unterschiede im Verhalten;
    8. Ziffer 8
      Artgerechte Haltung und Zusammenleben mit dem Hund: artgemäße und rassespezifische Anforderungen an Haltung, Fütterung, Pflege und Auslastung des Hundes, Fragen des Zusammenlebens von Hund und Mensch im Alltag;
    9. Ziffer 9
      Zucht und Aufzucht von Hunden, Grundlagen der Hundezucht, Welpenentwicklung und Sozialisationsphasen, welpengerechtes Lernen und Anforderungen an „Welpenschulen“;
    10. Ziffer 10
      Ethologie des Hundes, Evolution und Geschichte des Hundes, Evolution von Verhaltensweisen; motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten des Hundes;
    11. Ziffer 11
      Recht, Tierschutzrecht, rechtliche Fragen der Hundehaltung;
    12. Ziffer 12
      Veterinärmedizinische Grundlagen, Krankheiten des Bewegungsapparates, Impfungen, häufige Krankheiten und Erbkrankheiten, Genetik und Anatomie, Erste Hilfe beim Hund;
    13. Ziffer 13
      Kommunikation und Didaktik, Grundlagen der Kommunikation und Rhetorik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben; ethische Fragen der Hundeausbildung;
    14. Ziffer 14
      Mensch-Tier-Beziehung, Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung im Allgemeinen und der Mensch-Hund-Beziehung im Besonderen, Kommunikation Mensch-Hund, Gefahrenquellen und –vermeidung;
    15. Ziffer 15
      Hundesport, Sparten des Hundesports und anderer Beschäftigungsformen von Hunden inklusive ihrer Trainingsanforderungen, tierschutzrelevante Fragen in den verschiedenen Sparten/Trainingsprozessen.
  2. Absatz 2,Die geltenden Ausbildungsinhalte samt Erläuterungen werden von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Gesundheit auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.

Schlagworte

Wesenseinschätzung, Angstverhalten

Im RIS seit

08.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2012

Gesetzesnummer

20007723

Dokumentnummer

NOR40136917