Norm Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund× ▾ ‹›Gliederung Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund Fassungen (Gesetz) ab 30.03.2012 — BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.03.2012 BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3