Rechtstracker.at

Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund

Fassungen (Gesetz)
ab 30.03.2012 — BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute30.03.2012 BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
30.03.2012
§ 1
§ 2
§ 3