Norm Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund× ▾ ‹›Gliederung Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund Fassungen (Gesetz) ab 30.03.2012 — BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.03.2012 BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 30.03.2012 § 1§ 2§ 3